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reuschlaw Legal Summits – Compliance am 8. Juli 2020 – Webinar

Inhouse Counsel stehen in der Praxis vielen Themen gegenüber. Das reuschlaw Legal Summit mit Philipp Reusch und Christoph Weinert (Commeo LLP) gibt ein Update zu den aktuellen Themen der Unternehmenspraxis. Wir berichten zu aktuellen kartellrechtlichen Themen, darunter etwa die anstehenden Gesetzesreformen der 10. GWB-Novelle oder der Vertikal-GVO und die aktuelle Fallpraxis der Behörden und Gerichte. Daneben schauen wir auf die aktuellen Entwicklungen des Verbandssanktionengesetzes, die bereits umgesetzte Marktüberwachungsverordnung und den RAPEX-Leitfaden der EU für behördliche Maßnahmen und Rückrufe. Hieraus ergeben sich organisatorische Anforderungen über die Einzelfallprüfung hinaus, die einen systemischen Ansatz zur Lösung rechtlicher Rahmenwerke erfordern. Die Veranstaltung bietet Anhaltspunkte für eine entsprechende Compliance-Organisation

Session 1
Die neue EU-Marktüberwachungsverordnung und die RAPEX – Leitlinie

Referent: Philipp Reusch

Seit 2019 ist die neue Marktüberwachungsverordnung der EU in Kraft und wird 2021 in vollem Umfang ohne Umsetzung in den Mitgliedstaaten anwendbar. Kern ist die Regulierung des Online-Handels und die Verschärfung bestehender Definitionen und Regelungen zu den Pflichten der beteiligten Wirtschaftsakteure. Es bleiben also wenige Monate, die Inhalte zu erfassen und im Unternehmen umzusetzen.

Session 2
Entwurf des Verbandssanktionengesetzes und weitere Regelungen des Produktrechts

Referent: Dennis Bernhardt

Das Verbandssanktionengesetz befindet sich zwar noch im Entwurfsstadium, erhebliche Änderungen sind aber im Wesentlichen nicht zu erwarten. Die Tragweite des Gesetzes kann nicht hoch genug bewertet werden, die Auswirkungen auf die straf- und zivilrechtliche Haftung für Unternehmen sind immens. Es findet auf alle Unternehmen Anwendung und kann zu Strafen bis zu 10% des Jahresumsatzes führen. Adressiert werden alle Straftaten, die im Unternehmen begangen werden. Sanktioniert wird dabei das fehlende System zur Verhinderung und Aufdeckung. Entscheidende Bedeutung kommt daher der Existenz eines Compliance-Management-Systems zu, das strafmildernd berücksichtigt wird. Zudem werden Strafen gemildert, wenn das Unternehmen dauerhaft an der Aufklärung mitgewirkt hat, also interne Untersuchungen entsprechend vorbereitet und durchgeführt hat. Das führt insgesamt zu einem erheblichen Druck auf die Unternehmen und die Einführung eines sinnvollen Product-Compliance-Managements.

Session 3
Aufbau einer Product-Compliance-Organisation

Referent: Philipp Reusch

Die Umsetzung der dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen kann nur systemisch erfolgen und muss zwingend die rechtlichen Inhalte dokumentiert und transparent erfüllen können. Eine Product-Compliance-Organisation ist weit mehr als eine Checkliste und eine Richtlinie, sondern vielmehr ein integriertes System im Rahmen einer bestehenden und gelebten Prozesslandschaft. Wir zeigen wie solche Systeme aufgebaut werden und wo die neuralgischen Punkte in der Umsetzung sein können.

Die Veranstaltung wird am 08.07.2020 von 10-13 Uhr als Webinar durchgeführt. Weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung sowie weitere Termine der „reuschlaw Legal Summits“-Reihe finden Sie unter www.ruw.de/reuschlaw.

Eine Veranstaltung von reuschlaw Legal Consultants und dem Compliance-Berater.

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